MICROSOFT-SOFTWARE-LIZENZBESTIMMUNGEN

MICROSOFT EXCHANGE SERVER 2010 MIT SERVICE PACK 2 STANDARD, ENTERPRISE, TEST UND HYBRID

Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und der Microsoft Corporation (oder einer anderen Microsoft-Konzerngesellschaft, wenn diese an dem Ort, an dem Sie leben, die Software lizenziert). Bitte lesen Sie die Lizenzbestimmungen aufmerksam durch. Sie gelten für die oben genannte Software und gegebenenfalls für die Medien, auf denen Sie diese erhalten haben, Diese Bestimmungen gelten auch für alle von Microsoft diesbezüglich angebotenen

·         Updates,

·         Ergänzungen,

·         Internetbasierten Dienste, und

·         Supportservices.

Liegen letztgenannten Elementen eigene Bestimmungen bei, In diesem Fall gelten diese eigenen Bestimmungen.

Durch die Verwendung der Software erkennen Sie diese Bestimmungen an. Falls Sie die Bestimmungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden. Geben Sie diese stattdessen dem Einzelhändler gegen Rückerstattung oder Gutschrift des Kaufpreises zurück. Wenn Sie dort keine Rückerstattung des Kaufpreises erhalten können, wenden Sie sich an Microsoft oder an die Microsoft-Niederlassung in Ihrem Land, siehe unter www.microsoft.com/worldwide oder für Deutschland unter www.microsoft.com/germany oder telefonisch unter (49) (0) 89-3176-0.

Wenn Sie diese Lizenzbestimmungen einhalten, haben Sie die nachfolgend aufgeführten Rechte für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben.

1.   ÜBERBLICK.

a.   Software. Die Software umfasst

·         Serversoftware; und

·         Zusätzliche Software, die nur mit der Serversoftware direkt oder indirekt über andere zusätzliche Software verwendet werden darf.

b.   Lizenzmodell. Die Software wird auf folgender Basis lizenziert:

·         Anzahl der ausgeführten Instanzen der Serversoftware;

·         Anzahl der Geräte und Nutzer, die auf Instanzen der Serversoftware zugreifen; und

·         Verwendete Funktionen der Serversoftware.

c.   Editionsspezifische Rechte. Wenn Sie die Test-Edition erworben haben, verfügen Sie über beschränkte Testnutzungsrechte, wie in Ziffer 2 näher erläutert. Wenn Sie die Hybrid-Edition erworben haben, verfügen Sie über Nutzungsrechte, wie in Ziffer 3 näher erläutert. Wenn Sie die Standard oder Enterprise Edition erworben haben, verfügen Sie über Nutzungsrechte, wie in Ziffer 4 näher erläutert.

d.   Lizenzbestimmungen zur Verwendung mit Virtual Server und anderen ähnlichen Technologien.

·         Instanz. Sie erstellen eine „Instanz“ einer Software, indem Sie die Setup- oder Installationsprozedur der Software ausführen. Sie erstellen außerdem eine Softwareinstanz, indem Sie eine vorhandene Instanz duplizieren. Verweise auf Software in diesem Vertrag schließen „Instanzen“ der Software ein.

·         Ausführen einer Instanz. Sie „führen eine Instanz“ einer Software „aus“, indem Sie sie in den Arbeitsspeicher laden und eine oder mehrere ihrer Anweisungen ausführen. Sobald sie ausgeführt wird, wird eine Instanz so lange als ausgeführt betrachtet (unabhängig davon, ob ihre Anweisungen weiterhin ausgeführt werden oder nicht), bis sie aus dem Arbeitsspeicher entfernt wird.

·         Betriebssystemumgebung. Bei einer „Betriebssystemumgebung“ (Operating System Environment, OSE) handelt es sich um

·         Eine Betriebssysteminstanz als Ganzes oder in Teilen oder eine virtuelle (oder anderweitig emulierte) Betriebssysteminstanz als Ganzes oder in Teilen, die eine separate Computeridentität (primärer Computername oder eine ähnliche einzigartige ID) oder separate Verwaltungsrechte ermöglicht, und

·         Instanzen von Anwendungen, die für die Ausführung unter der entsprechenden Betriebssysteminstanz oder Teilen davon konfiguriert sind, wie oben aufgeführt.

Es gibt zwei Typen von Betriebssystemumgebungen: physikalische und virtuelle. Eine physische Betriebssystemumgebung ist so konfiguriert, dass sie direkt auf einem physischen Hardwaresystem ausgeführt wird. Die Betriebssysteminstanz, die zum Ausführen von Hardware-Virtualisierungssoftware (z. B. Microsoft Virtual Server oder ähnliche Technologien) oder zum Bereitstellen von Hardware-Virtualisierungsdiensten (z. B. Microsoft-Virtualisierungstechnologie oder ähnliche Technologien) verwendet wird, wird als Teil der physischen Betriebssystemumgebung angesehen. Eine virtuelle Betriebssystemumgebung ist so konfiguriert, dass sie auf einem virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystem ausgeführt wird. Ein physisches Hardwaresystem kann über eines oder beide der folgenden Elemente verfügen:

·         eine physische Betriebssystemumgebung

·         eine oder mehrere virtuelle Betriebssystemumgebungen.

·         Server. Bei einem Server handelt es sich um ein physisches Hardwaresystem, das fähig ist, Serversoftware auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates physisches Hardwaresystem betrachtet.

·         Zuweisen einer Lizenz. Das Zuweisen einer Lizenz bedeutet einfach, diese Lizenz einem Gerät oder Nutzer zuzuordnen.

e.   Product Key. Möglicherweise ist für die Software ein Product Key erforderlich. Dieser ermöglicht es Ihnen, die von Ihnen lizenzierte Edition der Software zu verwenden. Sie haben die Möglichkeit, ein Upgrade der Software durchzuführen, indem Sie eine Lizenz und einen neuen Product Key erwerben.

2.   TESTNUTZUNGSRECHTE UND ‑BESCHRÄNKUNGEN. Wenn Sie die Test-Edition der Software erworben haben, sind Sie berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software auf Ihren Geräten zu installieren und zu verwenden. Sie dürfen die Test-Edition der Software oder aber die Enterprise oder Standard Edition der Software ohne Eingabe des beiliegenden Product Keys nur verwenden, um sie vorzuführen und intern zu bewerten. Die Software wird „wie besehen“ lizenziert. Sie tragen das mit der Verwendung verbundene Risiko. Der Lizenzgeber gewährt keine ausdrücklichen Gewährleistungen oder Garantien. Möglicherweise haben Sie unter den örtlich anwendbaren Gesetzen zusätzliche Verbraucherrechte, die durch diesen Vertrag nicht abgeändert werden können. Im durch die örtlich anwendbaren Gesetze zugelassenen Umfang schliesst der Lizenzgeber die konkludenten Garantien der Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter aus. Die Ziffern 1.b. (Lizenzmodell), 4. (Nutzungsrechte), 5.a. (Client-Zugriffslizenzen (Client Access Licenses, CALs)), 5.b. (Multiplexing), 10. (Sicherungskopie), 11. (Dokumentation) sowie die beschränkte Garantie weiter unten finden keine Anwendung. Da die Software „wie besehen“ bereitgestellt wird, stellt Microsoft möglicherweise keine Supportservices für sie bereit. Die Laufzeit dieser Lizenz beträgt 120 Tage ab dem Tag Ihrer ersten Installation der Software.

3.   NUTZUNGSRECHTE UND BESCHRÄNKUNGEN FÜR EXCHANGE SERVER 2010 HYBRID EDITION. Die Software gilt als Hybrid-Edition, wenn 1) Sie über ein aktives Abonnement für Microsoft Exchange Online-Dienste unter einem Microsoft-Volumenlizenzprogramm verfügen, 2) Sie auch Microsoft Exchange Server als Ihre Vor-Ort-E-Mail-Lösung ausführen und 3) Sie die Software ausschließlich zu dem Zweck verwenden, eine hybride Bereitstellung zwischen Ihren Exchange Online-Nutzern und Ihren Vor-Ort-E-Mail-Nutzer zu ermöglichen. Eine hybride Bereitstellung bezeichnet das Szenario, in dem Ihre Vor-Ort-Exchange Server-Umgebung parallel zur Microsoft Exchange Online-Dienstumgebung ausgeführt wird und mit dieser interagiert, um eine einzelne, zusammenhängende E-Mail-Infrastruktur für Ihre Organisation zu bilden. Sie sind nicht berechtigt, die Hybrid-Edition zum Hosten von Vor-Ort-Postfächern, zur Ermöglichung der gemeinsamen Kalendernutzung (außer die gemeinsame Kalendernutzung mit Ihren Exchange Online-Nutzern), zum Filtern von E-Mails oder zum Ausführen anderer Funktionen, die für eine hybride Bereitstellung nicht erforderlich sind, zu verwenden. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software auf Ihren Geräten zu installieren und zu verwenden, sofern Sie keine anderen Instanzen von Exchange Server 2010 vor Ort ausführen. Die Ziffern 1.b. (Lizenzmodell), 4. (Nutzungsrechte), 5.a. (Client-Zugriffslizenzen (Client Access Licenses, CALs)), 5.b. (Multiplexing), 16. (Supportservices) unten finden keine Anwendung auf die Exchange Server 2010 Hybrid-Edition. Ihre Rechte zur Nutzung der Hybrid-Edition enden mit Ablauf oder Kündigung Ihres Abonnements für die Exchange Online-Dienste. Microsoft ist jederzeit berechtigt, die Version der Exchange Server-Software, die sie für hybride Bereitstellungen empfiehlt, zu ändern. Ungeachtet anderer öffentlich verfügbarer Informationen im Zusammenhang mit Exchange-Produkten oder -Diensten, gibt Microsoft keine Zusicherungen ab, dass sie Exchange Server 2010 Hybrid-Edition nach dem Zeitraum, in dem Exchange Server 2010 Hybrid-Edition die empfohlene Lösung von Microsoft für hybride Bereitstellungen ist, weiterhin zur hybriden Verwendung unterstützen wird. Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, falls Sie Exchange Server 2010 Hybrid-Edition weiterhin verwenden, nachdem sie nicht mehr die von Microsoft empfohlene Lösung für hybride Bereitstellungen ist, die Funktionen eingeschränkt oder unterbrochen sein können und dass Microsoft möglicherweise keine Unterstützung für Ihre hybride Bereitstellung anbietet. Weitere Informationen zur Empfehlung von Microsoft in Bezug auf hybride Bereitstellungen finden Sie unter www.technet.microsoft.com.

4.   NUTZUNGSRECHTE.

a.   Zuweisen der Lizenz zum Server.

i.    Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, müssen Sie diese Lizenz einem Ihrer Server zuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, andere Softwarelizenzen demselben Server zuzuweisen, aber Sie sind nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen.

ii.   Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung. Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für diese Lizenz.

b.   Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie sind berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.

c.   Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der nachfolgend aufgelisteten zusätzlichen Software in physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen zusätzliche Software nur mit der Serversoftware direkt oder indirekt über andere zusätzliche Software verwenden.

·         Exchange Management Tools

d.   Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Sie haben für jede erworbene Softwarelizenz die unten aufgeführten zusätzlichen Rechte.

·         Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software zu erstellen.

·         Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und der zusätzlichen Software auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.

·         Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und der zusätzlichen Software ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie beschrieben auszuüben
(z. B. sind Sie nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).

e.   Im Lieferumfang enthaltene Microsoft-Programme. Die Software enthält andere Microsoft-Programme. Diese Lizenzbestimmungen gelten für Ihre Verwendung dieser Programme.

5.   ZUSÄTZLICHE LIZENZANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE.

a.   Client-Zugriffslizenzen (Client Access Licenses, CALs).

i.    Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, die entsprechende CAL zu erwerben und zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

·         Sie benötigen keine CALs für Ihre Server, die für das Ausführen von Instanzen der Serversoftware lizenziert sind.

·         Sie benötigen keine CALs für bis zu zwei Geräte oder Nutzer, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten.

·         Sie benötigen keine CALs für einen Nutzer bzw. ein Gerät, der bzw. das auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, ohne direkt oder indirekt durch Active Directory authentifiziert zu werden.

·         Ihre CALs erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen, jedoch nicht späterer Versionen, der Serversoftware.

ii.   Typen von CALs. Es gibt zwei Typen von CALs: eine für Geräte und eine für Nutzer. Eine Geräte-CAL erlaubt einem Gerät, das von einem beliebigen Nutzer verwendet wird, auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen. Eine
Nutzer-CAL erlaubt einem Nutzer, der ein beliebiges Gerät verwendet, auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen.
Sie sind berechtigt, eine Kombination von Geräte- und Nutzer-CALs zu verwenden.

iii.  Neuzuweisung von CALs. Sie sind berechtigt,

·         Ihre Geräte-CAL von einem Gerät einem anderen Gerät oder Ihre Nutzer-CAL von einem Nutzer einem anderen Nutzer dauerhaft neu zuzuweisen oder

·         Ihre Geräte-CAL – solange das erste Gerät außer Betrieb ist – einem entleihenden Gerät oder Ihre Nutzer-CAL – während der erste Nutzer abwesend ist – einem anderen Nutzer vorübergehend neu zuzuweisen.

iv.  Enterprise CALs für Exchange Server 2010. Zusätzlich zur Anforderung einer Standard CAL für Exchange Server 2010 benötigen Sie eine Enterprise CAL für Exchange Server 2010 für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das direkt oder indirekt auf die folgenden Funktionen von Exchange Server 2010 zugreift:

·         Benutzerdefinierte Beibehaltungsrichtlinien

·         Persönliches Archiv

·         Voicemail

·         Informationsschutz und Compliance

·         Suche in mehreren Postfächern

·         Legal Hold

·         Erweiterte Mobilrichtlinien

·         Journaling pro Benutzer/Verteilerliste

 

v. External Connector-Lizenzen. Sie sind verpflichtet, jede von Ihnen erworbene External Connector-Lizenz einem Server zuzuweisen, der für die Ausführung einer oder mehrerer Instanzen der Serversoftware lizenziert ist. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet. Eine einem Server zugewiesene External Connector-Lizenz erlaubt einer beliebigen Anzahl externer Nutzer, auf Instanzen der Serversoftware auf dem entsprechenden Server zuzugreifen. Sie benötigen keine CALs für die entsprechenden Nutzer.

„Externe Nutzer“ sind Nutzer, die nicht:

(i)    Ihre Mitarbeiter oder die Mitarbeiter Ihrer verbundenen Unternehmen oder

(ii)   Ihre Vertragspartner oder Agenten oder die Vertragspartner oder Agenten Ihrer verbundenen Unternehmen sind.

External Connector-Lizenzen erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen, jedoch nicht späterer Versionen der Serversoftware, es sei denn, sie sind in der Tabelle unten aufgeführt. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, sind Sie auch berechtigt, eine External Connector-Lizenz, die dieser Version entspricht, zu verwenden.

b.   Multiplexing. Hardware oder Software, die Sie für Folgendes verwenden:

·         Zusammenfassen von Verbindungen

·         Umleiten von Informationen und

·         Verringern der Anzahl der Geräte oder Nutzer, die direkt auf die Software zugreifen oder sie verwenden

(manchmal als „Multiplexing“ oder „Pooling“ bezeichnet), verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen jeglicher Art.

c.   Keine Trennung von Serversoftware. Sie sind nicht berechtigt, die Serversoftware zur Verwendung in mehr als einer Betriebssystemumgebung unter einer einzelnen Lizenz zu trennen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet. Dies gilt auch, wenn sich die Betriebssystemumgebungen auf demselben physischen Hardwaresystem befinden.

d.   Zusätzliche Funktionalität. Microsoft stellt für diese Software möglicherweise zusätzliche Funktionalität bereit. Hierfür können andere Lizenzbestimmungen und Gebühren gelten.

6.   INTERNETBASIERTE DIENSTE. Microsoft stellt mit der Software internetbasierte Dienste bereit. Microsoft ist berechtigt, diese jederzeit zu ändern oder zu kündigen.

7.   VERGLEICHSTESTS. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Microsoft sind Sie nicht berechtigt, Ergebnisse von Vergleichstests mit der Software gegenüber Dritten offenzulegen.

8.   DRITTANBIETERPROGRAMME. Die Software enthält Programme von Drittanbietern, einschließlich der Rechtschreibprüfung, der Silbentrennung, der Grammatikprüfung und des Thesaurus für Portugiesisch © 1995-2005 Priberam Informática, Lda. Der Inhalt des Thesaurus basiert auf Dicionário de Sinónimos von Porto Editora, Lda. Alle Rechte vorbehalten.

9.   GÜLTIGKEITSBEREICH DER LIZENZ. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Dieser Vertrag gibt Ihnen nur einige Rechte zur Verwendung der Software. Microsoft behält sich alle anderen Rechte vor. Sie dürfen die Software nur wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet verwenden, es sei denn, das anwendbare Recht gibt Ihnen ungeachtet dieser Einschränkung umfassendere Rechte. Dabei sind Sie verpflichtet, alle technischen Beschränkungen der Software einzuhalten, die Ihnen nur spezielle Verwendungen gestatten. Weitere Informationen finden Sie unter www.microsoft.com/licensing/userights. Sie sind nicht dazu berechtigt:

·         technische Beschränkungen der Software zu umgehen

·         die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass (und nur insoweit) es das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet

·         eine größere Anzahl von Kopien der Software als in diesem Vertrag angegeben oder vom anwendbaren Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet anzufertigen

·         die Software zu veröffentlichen, damit andere sie kopieren können

·         die Software zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen

·         die Software für kommerzielle Software-Hostingdienste zu verwenden.

Rechte zum Zugriff auf die Software auf einem Gerät geben Ihnen kein Recht, Patente von Microsoft oder anderes geistiges Eigentum von Microsoft in Software oder Geräten zu implementieren, die auf das entsprechende Gerät zugreifen.

10. SICHERUNGSKOPIE. Sie sind berechtigt, eine Sicherungskopie der Softwaremedien anzufertigen. Sie dürfen diese nur zum Erstellen von Instanzen der Software verwenden.

11. DOKUMENTATION. Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden.

12. NICHT ZUM WEITERVERKAUF BESTIMMTE SOFTWARE („Nicht zum Weiterverkauf bestimmt“ oder „NFR“). Software, die als „Nicht zum Weiterverkauf bestimmt“ oder „NFR“ (Not for Resale) gekennzeichnet ist, dürfen Sie nicht verkaufen.

13. SOFTWARE ALS SCHULVERSION („Academic Edition“ oder „AE“). Um Software zu verwenden, die als „Schulversion“ oder „AE“ (Academic Edition) gekennzeichnet ist, müssen Sie „eine Berechtigte Benutzerin oder ein Berechtigter Benutzer einer anerkannten Ausbildungseinrichtung“ sein. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie eine Berechtigte Benutzerin oder ein Berechtigter Benutzer einer anerkannten Ausbildungseinrichtung sind, besuchen Sie www.microsoft.com/germany/bildung, oder wenden Sie sich an Microsoft oder an die Microsoft-Niederlassung in Ihrem Land.

14. LIZENZNACHWEIS („Proof of License“ oder „POL“). Wenn Sie die Software auf einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist die Originalkopie der Software durch ein originales POL (Proof of License) Label als lizenzierte Software gekennzeichnet. Dieses POL Label ist nur gültig, wenn es auf der Verpackung von Microsoft angebracht ist. Wenn Sie das Label separat erhalten, ist es ungültig. Sie sollten die Verpackung, auf der sich das Label befindet, als Nachweis dafür aufbewahren, dass Sie über eine Lizenz zur Verwendung der Software verfügen. Informationen zum Identifizieren originaler Microsoft-Software finden Sie unter www.howtotell.com.

15. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Die Software unterliegt den Exportgesetzen und ‑regelungen der USA sowie des Landes, aus dem sie ausgeführt wird. Sie sind verpflichtet, alle nationalen und internationalen Exportgesetze und ‑regelungen einzuhalten, die für die Software gelten. Zu diesen Gesetzen gehören Einschränkungen im Hinblick auf Bestimmungsorte, Endbenutzer und Endnutzung. Weitere Informationen finden Sie unter www.microsoft.com/exporting, oder wenden Sie sich an die Microsoft-Niederlassung in Ihrem Land, siehe unter www.microsoft.com/worldwide oder für Deutschland unter www.microsoft.com/germany oder telefonisch unter (49) (0) 89-3176-0.

16. SUPPORTSERVICES. Microsoft stellt Supportservices für die Software bereit, die unter www.support.microsoft.com/common/international.aspx beschrieben werden.

17. GESAMTER VERTRAG. Dieser Vertrag (einschließlich der Garantie weiter unten) sowie die Bestimmungen für von Ihnen verwendete Ergänzungen, Updates, internetbasierte Dienste und Supportservices stellen den gesamten Vertrag für die Software und die Supportservices dar.

18. ANWENDBARES RECHT.

a.   Vereinigte Staaten. Wenn Sie die Software in den Vereinigten Staaten erworben haben, regelt das Gesetz des Staates Washington die Auslegung dieses Vertrages und gilt für Ansprüche, die aus einer Vertragsverletzung entstehen, ungeachtet der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Die Gesetze des Staates Ihres Wohnorts regeln alle anderen Ansprüche, einschließlich Ansprüche aus den Verbraucherschutzgesetzen des Staates, aus Gesetzen gegen unlauteren Wettbewerb und aus Deliktsrecht.

b.   Außerhalb der Vereinigten Staaten. Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten die Gesetze dieses Landes.

19. RECHTLICHE WIRKUNG. Dieser Vertrag beschreibt bestimmte Rechte. Möglicherweise haben Sie unter den Gesetzen Ihres Staates oder Landes weitergehende Rechte. Möglicherweise verfügen Sie außerdem über Rechte im Hinblick auf die Partei, von der Sie die Software erworben haben. Dieser Vertrag ändert nicht Ihre Rechte, die sich aus den Gesetzen Ihres Staates oder Landes ergeben, sofern die Gesetze Ihres Staates oder Landes dies nicht zulassen.

20. BESCHRÄNKUNG UND AUSSCHLUSS DES SCHADENERSATZES. Sie können von Microsoft und deren Lieferanten nur einen Ersatz für direkte Schäden bis zu dem Betrag erhalten, den Sie für die Software gezahlt haben. Sie können keinen Ersatz für andere Schäden erhalten, einschließlich Folgeschäden, Schäden aus entgangenem Gewinn, spezielle, indirekte oder zufällige Schäden.

Diese Beschränkung gilt für:

·         jeden Gegenstand im Zusammenhang mit der Software, Diensten, Inhalten (einschließlich Code) auf Internetseiten von Drittanbietern oder Programmen von Drittanbietern und

·         Ansprüche aus Vertragsverletzungen, Verletzungen der Garantie oder der Gewährleistung, verschuldensunabhängiger Haftung, Fahrlässigkeit oder anderen unerlaubten Handlungen im durch das anwendbare Recht zugelassenen Umfang.

Sie gilt auch:

·         wenn Nachbesserung, Nachlieferung oder Erstattung des Kaufpreises für die Software Sie nicht vollständig für Verluste entschädigt

·         wenn Microsoft von der Möglichkeit der Schäden gewusst hat oder hätte wissen müssen.

Einige Staaten gestatten den Ausschluss oder die Beschränkung von Folge- oder zufälligen Schäden nicht. Daher gilt die obige Beschränkung oder der obige Ausschluss möglicherweise nicht für Sie. Obige Beschränkung und obiger Ausschluss gelten möglicherweise auch deshalb nicht für Sie, weil Ihr Land den Ausschluss oder die Beschränkung von zufälligen Schäden, Folgeschäden oder sonstigen Schäden nicht gestattet.

Wenn Sie die Software in DEUTSCHLAND oder in ÖSTERREICH erworben haben, findet die Beschränkung im vorstehenden Absatz „Beschränkung und Ausschluss des Schadenersatzes“ auf Sie keine Anwendung. Stattdessen gelten für Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung, die folgenden Regelungen:

Microsoft haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Microsoft haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Wenn Sie die Software jedoch in Deutschland erworben haben, haftet Microsoft auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn Microsoft eine Vertragspflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. „Kardinalpflichten“). In diesen Fällen ist die Haftung von Microsoft auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen haftet Microsoft auch in Deutschland nicht für leichte Fahrlässigkeit.


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BESCHRÄNKTE GARANTIE

A.   BESCHRÄNKTE GARANTIE. Wenn Sie die Anweisungen befolgen, wird die Software im Wesentlichen arbeiten wie in den Microsoft-Materialien beschrieben, die Sie in oder mit der Software erhalten.

B.   LAUFZEIT DER GARANTIE; GARANTIEEMPFÄNGER; DAUER VON KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN. Die beschränkte Garantie gilt ein Jahr ab dem Erwerb der Software durch den ersten Nutzer. Wenn Sie während dieses Jahres Ergänzungen, Updates oder Ersatzsoftware erhalten, fallen diese für den Rest des Garantiezeitraums oder 30 Tage lang unter die beschränkte Garantie, wobei der längere Zeitraum maßgeblich ist. Wenn der erste Nutzer die Software überträgt, gilt für den Empfänger der restliche Zeitraum der Garantie.

Im durch das anwendbare Recht zugelassenen Umfang gelten Implied Warranties oder Implied Guarantees (konkludente Gewährleistungen oder Garantien) nur während der Laufzeit der beschränkten Garantie. Einige Bundesstaaten gestatten keine zeitliche Begrenzung einer Implied Warranty. Daher gelten die vorstehenden Beschränkungen möglicherweise nicht für Sie. Sie gelten möglicherweise auch deshalb nicht für Sie, weil einige Länder unter Umständen keine zeitliche Begrenzung einer Implied Warranty oder Implied Guarantee gestatten.

In DEUTSCHLAND und in ÖSTERREICH gibt es das Konzept der Implied Warranties oder Implied Guarantees, wie es im vorstehenden zweiten Unterabschnitt von Abschnitt B dargelegt ist, nicht. Zur Vermeidung jeglicher Zweifel wird klargestellt, dass Ihre gesetzlichen Rechte nach deutschem bzw. österreichischem Recht hierdurch weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden.

C.   GARANTIEAUSSCHLÜSSE. Diese Garantie deckt keine Probleme ab, die durch Ihre Handlungen (oder unterlassenen Handlungen), die Handlungen anderer oder Ereignisse außerhalb zumutbarer Einflussnahme von Microsoft verursacht werden.

D.   ANSPRÜCHE BEI VERLETZUNG DER GARANTIE. Microsoft wird die Software kostenlos nachbessern oder nachliefern. Wenn Microsoft sie nicht nachbessern oder nachliefern kann, wird Microsoft den Betrag zurückerstatten, der auf Ihrer Quittung für die Software ausgewiesen ist. Microsoft wird außerdem Ergänzungen, Updates und Ersatzsoftware kostenlos nachbessern oder nachliefern. Wenn Microsoft sie nicht nachbessern oder nachliefern kann, wird Microsoft den von Ihnen gegebenenfalls dafür gezahlten Betrag zurückerstatten. Sie sind verpflichtet, die Software zu deinstallieren und mit den dazugehörigen Medien und anderen Materialien und einem Kaufnachweis an Microsoft zurückzugeben, um eine Rückerstattung zu erhalten. Dies sind Ihre einzigen Ansprüche im Falle einer Verletzung der beschränkten Garantie.

E.   VERBRAUCHERRECHTE NICHT BERÜHRT. Möglicherweise haben Sie unter den örtlich anwendbaren Gesetzen zusätzliche Verbraucherrechte, die durch diesen Vertrag nicht abgeändert werden können.

F.   GARANTIEVERFAHREN. Für Garantieleistungen benötigen Sie einen Kaufnachweis.

1.   Vereinigte Staaten und Kanada. Für Garantieleistungen oder Informationen darüber, wie Sie eine Rückerstattung für in den Vereinigten Staaten oder Kanada erworbene Software erhalten können, wenden Sie sich an Microsoft unter einer der folgenden Adressen bzw. Telefonnummern:

·         (800) MICROSOFT

·         Microsoft Customer Service and Support, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA oder

·         www.microsoft.com/info/nareturns.htm.

2.   Europa, Naher Osten und Afrika. Wenn Sie die Software in Europa, im Nahen Osten oder in Afrika erworben haben, gewährt Microsoft Ireland Operations Limited diese beschränkte Garantie. Um einen Anspruch aus dieser Garantie geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Adressen:

·         Microsoft Ireland Operations Limited, Customer Care Centre, Atrium Building Block B, Carmenhall Road, Sandyford Industrial Estate, Dublin 18, Irland oder

·         Die Microsoft-Niederlassung in Ihrem Land (siehe unter www.microsoft.com/worldwide oder für Deutschland unter www.microsoft.com/germany oder telefonisch unter
(49) (0) 89-3176-0).

3.   Außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanadas, Europas, des Nahen Ostens und Afrikas. Wenn Sie die Software außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanadas, Europas, des Nahen Ostens und Afrikas erworben haben, wenden Sie sich an die Microsoft-Niederlassung in Ihrem Land (siehe unter www.microsoft.com/worldwide).

G.   KEINE ANDEREN GARANTIEN. Die beschränkte Garantie ist die einzige direkte Garantie von Microsoft. Microsoft gewährt keine anderen ausdrücklichen Gewährleistungen oder Garantien. Im durch das örtlich anwendbare Recht gestatteten Umfang schließt Microsoft Implied Warranties der Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter aus. Wenn Ihnen das örtlich anwendbare Recht ungeachtet dieses Ausschlusses Implied Warranties oder Implied Guarantees gewährt, sind Ihre Ansprüche in der oben stehenden Klausel „Ansprüche bei Verletzung der Garantie“ beschrieben, soweit das örtlich anwendbare Recht dies gestattet.

In DEUTSCHLAND und in ÖSTERREICH gibt es das Konzept der Implied Warranties oder Implied Guarantees, wie es in den beiden vorstehenden Sätzen dargelegt ist, nicht. Zur Vermeidung jeglicher Zweifel wird klargestellt, dass Ihre gesetzlichen Rechte nach deutschem bzw. österreichischem Recht hierdurch weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden.

H.   BESCHRÄNKUNG UND AUSSCHLUSS DES SCHADENERSATZES FÜR VERLETZUNGEN DER GARANTIE. Die oben stehende Klausel „Beschränkung und Ausschluss des Schadenersatzes“ gilt für Verletzungen dieser beschränkten Garantie.

Diese Garantie gewährt Ihnen bestimmte Rechte; möglicherweise stehen Ihnen je nach Staat weitergehende Rechte zu. Sie können auch von Land zu Land unterschiedliche weitergehende Rechte haben.

In DEUTSCHLAND und in ÖSTERREICH werden die beiden vorstehenden Sätze folgendermaßen näher spezifiziert: Diese beschränkte Garantie verleiht Ihnen bestimmte Rechte zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten nach deutschem und österreichischem Recht.