Benutzungsbedingungen Computerspiel "Moorhuhn X - XXL" Dieses Software-Produkt ist urheberrechtlich geschützt. Das Recht zur Benutzung des Computerspiels "Moorhuhn X - XXL" wird Ihnen, nachfolgend "Anwender" genannt, von der AK TRONIC SOFTWARE & SERVICES GMBH eingeräumt. Es gelten die nachfolgend aufgeführten Nutzungsbedingungen. § 1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist das Computerprogramm "Moorhuhn X - XXL", nachfolgend als "Software" bezeichnet. § 2 Vervielfältigungsrechte Der Anwender darf das gelieferte Programm ausschließlich zu privaten Zwecken vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Verviel- fältigungen zählen das Herunterladen, die Installation des Programms auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. § 3 Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz (1) Der Anwender darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware entsprechend § 1 einsetzen, jedoch ausschließlich zu privaten Zwecken. Wechselt der Anwender die Hardware, muss er die Software vom Massenspeicher der bisher verwendeten Hardware löschen. (2) Jede andere Nutzung, insbesondere die unautorisierte Vermietung, öffentliche Vorführung oder sonstige Darbietung, z.B. auch aber nicht ausschließlich in Schulen, Universitäten, die Vervielfältigung, Mehrfachinstallationen oder Überspielung und jeder Vorgang, durch den diese Software oder Teile davon der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (auch über das Internet oder andere Online-Systeme), ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers untersagt. (3) Jegliche gewerbliche Nutzung ist verboten und führt bei Verstoß zur Einleitung rechtlicher Maßnahmen. § 4 Programmänderungen Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. § 5 Virenprüfung und Datensicherung (1) Die Phenomedia AG und die AK TRONIC SOFTWARE & SERVICES GMBH haben die Software sorgfältig auf Fehlerfreiheit und Virenfreiheit hin überprüft. Da es aber technisch nicht möglich ist, völlig fehler- und virenfreie Software zu erstellen, hat der Anwender alle vorsorglichen Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden, die dadurch entstehen, dass die Soft- ware fehler- und/oder virenbehaftet ist. (2) Der Nutzer ist verpflichtet, die Virenfreiheit und sonstige Fehlerhaftigkeit der Software mittels der aktuellen marktüblichen Programme oder sonstiger gängiger Hilfsmittel zu überprüfen. (3) Der Nutzer hat eine regelmäßige Datensicherung zu betreiben, um Schäden durch fehlerhafte oder virenbehaftete Software auf ein Mindest- mass zu begrenzen. § 6 Haftung (1) Die AK TRONIC SOFTWARE & SERVICES GMBH haftet im gesetzlich zulässigen Rahmen nur, soweit die AK TRONIC SOFTWARE & SERVICES GMBH und/oder ihren Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags durch die AK TRONIC SOFTWARE & SERVICES GMBH, ihre Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter verletzt werden. (2) Im Falle von Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen eine Haftung von der AK TRONIC SOFTWARE & SERVICES GMBH und/oder ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden auch hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden, sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen. (3) Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von der AK TRONIC SOFTWARE & SERVICES GMBH - insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantie- haftung - bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung bei zurechenbarer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Anwenders, sowie für Fälle grober Fahr- lässigkeit und Vorsatzes. (4) Die Haftung für Datenverlust jeder Art wird auf den typischen Wieder- herstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrent- sprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. (5) Etwaige gesetzliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche, wel- che Ihnen nach dem Gesetz gegen den Händler zustehen, von dem Sie Ihr Exemplar des Softwareproduktes erhalten haben, werden hierdurch weder ersetzt noch beschränkt. (6) Die Ziffern 1 bis 6 von § 6 umfassen sämtliche vertraglichen und gesetz- lichen Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung bzw. der Nutzung der Soft- ware resultieren. § 7 Sonstige Rechte Jede Beschädigung, Veränderung oder Nachdruck des Titels oder auch von Teilen davon ist als Urkundenfälschung strafbar. Diese Lizenz gewährt Ihnen keinerlei Rechte in Verbindung mit Marken. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. § 8 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. § 9 Warenzeichen und Copyright Microsoft, Windows, Windows 95, Windows 98, Windows Me, Windows NT, Windows 2000, Windows XP und DirectX sind eingetragene Marken der Microsoft Inc. Alle anderen Firmen- und/oder Produktnamen sind Marken und/oder Eingetragene Marken ihrer jeweiligen Eigentümer. Originalgrafik des Moorhuhns von Ingo Mesche. © 2003 Phenomedia AG